Sachverständiger Oppenheim

Bausachverständige, Immobiliensachverständige, Immobiliengutachterin und Baugutachterin B. Eng. Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main Oppenheim
B. Eng.

Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main

Bausachverständige und Baugutachterin


55276 Oppenheim
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Bachelor of Engineering
  • Sachkundige für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundige für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Oppenheim steht Ihnen B. Eng. Frau Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main als Sachverständige zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. B. Eng. Frau Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main kann Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Oppenheim, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Oppenheim kommen bzw. sich nicht in Oppenheim auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Oppenheim - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die Stadt Oppenheim liegt am Oberrhein im Landkreis Mainz-Bingen, welche sich in Rheinland-Pfalz befindet. Sie ist Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, der Oppenheim auch angehört. Oppenheim ist ein staatlich anerkannter Fremdenverkehrsort und gemäß Landesplanung als Mittelzentrum ausgewiesen.
Sie liegt zwischen den Städten Worms, Riedstadt und Guntersblum.
Oppenheim bietet ein vielfältiges Angebot an interessanten Sehenswürdigkeiten. Bekannt ist die Stadt Oppenheim als Stadt des Weines, Sitz des Deutschen Weinbaumuseums und im Besonderen durch die Weine der Großlage Oppenheimer Krötenbrunnen. Außerdem begeistert Oppenheim durch ihre historischen Baudenkmäler.
Mittlerweile ist der Oppenheimer Krötenbrunnen eine neue Weinsorte als Gemeinschaftscuvée. Der Oppenheimer Krötenbrunnen war ursprünglich ein altes stillgelegtes Wassersystem, welches der Wasserversorgung der Stadt Oppenheim diente.
Über die Grenzen der Stadt Oppenheim hinaus ist auch die Katharinenkirche. Der drittgrößte gotische Sakralbau steht in der Mitte zweier weiterer gotischer Prachtbauten, dem Kölner Dom und des Straßburger Münsters.
Derzeit leben etwa 7300 Einwohner in der Stadt Oppenheim. Sie verteilen sich auf insgesamt 7,09 km².
Oppenheim liegt linksseitig des Rheins in Rheinhessen, etwa in der Mitte zwischen Mainz im Norden und Worms im Süden.
Außerhalb der historischen Stadtmauern Oppenheims findet man ein großes Angebot an Rad- und Wanderwegen sowie das Naherholungs- und Naturschutzgebietes „Oppenheimer Wäldchen“, direkt am Rhein gelegen.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Welschdorfgasse
55276 Oppenheim

Bauamt:
Sant-Ambrogio-Ring
55276 Oppenheim

Grundbuchamt:
Amtsgericht Mainz
Diether-von-Isenburg-Straße
55116 Mainz

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