Gutachten für Entschädigung - Oppenheim

Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche
Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.
Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe
Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.
Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?
Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.
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Ihre Vorteile
- Qualifizierte Objektbesichtigung
Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe. - Ermittlung der Entschädigungshöhe
Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. - Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten. - Kurzfristiger Ortstermin
Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
- Qualifizierte Objektbesichtigung
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Mehr- und Sonderleistungen
Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:
Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.) Stundensatz, je Std.
160,00 € Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km. 0,95 € Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5 %
In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
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Erforderliche Information
Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
- Baulastenauskunft
- Altlastenauskunft
- Miet- und Pachtverträge
- Aktueller Energieausweis
- Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
- Vorhandene Wertermittlungen
- Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
- Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
- Bauzeichnungen/Grundrisse
- Wohn-/ Nutzflächenberechnung
- Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
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Ablauf & Kontakt
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.
Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Oppenheim, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Oppenheim kommen bzw. sich nicht in Oppenheim auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Oppenheim - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die Stadt Oppenheim liegt am Oberrhein im Landkreis Mainz-Bingen, welche sich in Rheinland-Pfalz befindet. Sie ist Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, der Oppenheim auch angehört. Oppenheim ist ein staatlich anerkannter Fremdenverkehrsort und gemäß Landesplanung als Mittelzentrum ausgewiesen.
Sie liegt zwischen den Städten Worms, Riedstadt und Guntersblum.
Oppenheim bietet ein vielfältiges Angebot an interessanten Sehenswürdigkeiten. Bekannt ist die Stadt Oppenheim als Stadt des Weines, Sitz des Deutschen Weinbaumuseums und im Besonderen durch die Weine der Großlage Oppenheimer Krötenbrunnen. Außerdem begeistert Oppenheim durch ihre historischen Baudenkmäler.
Mittlerweile ist der Oppenheimer Krötenbrunnen eine neue Weinsorte als Gemeinschaftscuvée. Der Oppenheimer Krötenbrunnen war ursprünglich ein altes stillgelegtes Wassersystem, welches der Wasserversorgung der Stadt Oppenheim diente.
Über die Grenzen der Stadt Oppenheim hinaus ist auch die Katharinenkirche. Der drittgrößte gotische Sakralbau steht in der Mitte zweier weiterer gotischer Prachtbauten, dem Kölner Dom und des Straßburger Münsters.
Derzeit leben etwa 7300 Einwohner in der Stadt Oppenheim. Sie verteilen sich auf insgesamt 7,09 km².
Oppenheim liegt linksseitig des Rheins in Rheinhessen, etwa in der Mitte zwischen Mainz im Norden und Worms im Süden.
Außerhalb der historischen Stadtmauern Oppenheims findet man ein großes Angebot an Rad- und Wanderwegen sowie das Naherholungs- und Naturschutzgebietes „Oppenheimer Wäldchen“, direkt am Rhein gelegen.Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Welschdorfgasse
55276 OppenheimBauamt:
Sant-Ambrogio-Ring
55276 OppenheimGrundbuchamt:
Amtsgericht Mainz
Diether-von-Isenburg-Straße
55116 MainzTipp: Mit über 300 Bausachverständigen und Baugutachtern finden Sie deutschlandweit immer den passenden Experten zum Thema Gutachten für Entschädigung in Ihrer Nähe! Hier gelangen Sie zu unserem deutschlandweiten Baugutachterverzeichnis.
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Weitere Standorte in Ihrer Nähe
Bauexperts ist deutschlandweit mit über 250 Standorten vertreten. Unsere Dienstleistungen finden Sie u.a. auch hier in Ihrer Region:
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