Baugutachter Oppenheim

Bausachverständige, Immobiliensachverständige, Immobiliengutachterin und Baugutachterin B. Eng. Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main Oppenheim
B. Eng.

Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main

Bausachverständige und Baugutachterin


55276 Oppenheim
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Bachelor of Engineering
  • Sachkundige für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundige für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Oppenheim steht Ihnen B. Eng. Frau Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main als Baugutachterin zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. B. Eng. Frau Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main kann Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Oppenheim, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Oppenheim kommen bzw. sich nicht in Oppenheim auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Oppenheim - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die Stadt Oppenheim liegt am Oberrhein im Landkreis Mainz-Bingen, welche sich in Rheinland-Pfalz befindet. Sie ist Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, der Oppenheim auch angehört. Oppenheim ist ein staatlich anerkannter Fremdenverkehrsort und gemäß Landesplanung als Mittelzentrum ausgewiesen.
Sie liegt zwischen den Städten Worms, Riedstadt und Guntersblum.
Oppenheim bietet ein vielfältiges Angebot an interessanten Sehenswürdigkeiten. Bekannt ist die Stadt Oppenheim als Stadt des Weines, Sitz des Deutschen Weinbaumuseums und im Besonderen durch die Weine der Großlage Oppenheimer Krötenbrunnen. Außerdem begeistert Oppenheim durch ihre historischen Baudenkmäler.
Mittlerweile ist der Oppenheimer Krötenbrunnen eine neue Weinsorte als Gemeinschaftscuvée. Der Oppenheimer Krötenbrunnen war ursprünglich ein altes stillgelegtes Wassersystem, welches der Wasserversorgung der Stadt Oppenheim diente.
Über die Grenzen der Stadt Oppenheim hinaus ist auch die Katharinenkirche. Der drittgrößte gotische Sakralbau steht in der Mitte zweier weiterer gotischer Prachtbauten, dem Kölner Dom und des Straßburger Münsters.
Derzeit leben etwa 7300 Einwohner in der Stadt Oppenheim. Sie verteilen sich auf insgesamt 7,09 km².
Oppenheim liegt linksseitig des Rheins in Rheinhessen, etwa in der Mitte zwischen Mainz im Norden und Worms im Süden.
Außerhalb der historischen Stadtmauern Oppenheims findet man ein großes Angebot an Rad- und Wanderwegen sowie das Naherholungs- und Naturschutzgebietes „Oppenheimer Wäldchen“, direkt am Rhein gelegen.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Welschdorfgasse
55276 Oppenheim

Bauamt:
Sant-Ambrogio-Ring
55276 Oppenheim

Grundbuchamt:
Amtsgericht Mainz
Diether-von-Isenburg-Straße
55116 Mainz

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